Der EZB-Rat: Entscheidungsinstanz für das Eurosystem

Governing Council of the ECBDer EZB-Rat ist das oberste Beschlussgremium der Europäischen Zentralbank. Durch seine Leitlinien und Beschlüsse steuert er das Eurosystem und die Geldpolitik in ganz Europa. Oberstes Ziel ist dabei, die Stabilität des europäischen Währungssystems zu wahren. Die Entscheidungen des EZB-Rats wirken sich unmittelbar auf Kreditnehmer und auf Anleger aus.

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Ein Gremium aus allen Zentralbankpräsidenten

Als oberstes Entscheidungsorgan in europäischen Währungsfragen ist der EZB-Rat sehr hochkarätig besetzt. Er setzt sich zusammen aus den sechs Mitgliedern des Direktoriums. Hinzu kommen die sechs Präsidenten der einzelnen Zentralbanken der 18 Mitgliedsländer des Euroraums. Dem Gremium obliegt die Festlegung von Leitlinien und Beschlussfassungen, die zur Erhaltung der Stabilität des Eurosystems erforderlich sind. Ein starkes Europa benötigt eine solide Währung, um mit den großen Wirtschaftsnationen der Welt weiter mithalten zu können. Die Europäische Zentralbank (» zur Artikelserie) wird deshalb auch als die Hüterin des Euro bezeichnet. Sie sorgt dafür, dass der Euro im Vergleich zu anderen Währungen weiterhin stabil bleibt und eine hohe Kaufkraft hat. Von diesem Bestreben profitiert letztlich jede Nation im Euroraum.

Wahrung der Eurostabilität als wichtigstes Ziel

Ist der Euro stabil?Um den Euro dauerhaft stabil zu halten, erlässt der EZB-Rat nicht nur Beschlüsse oder Leitlinien. Er nimmt unmittelbar Einfluss auf die europäische Geldpolitik. Er legt die geldpolitischen Ziele fest und bringt Geld der Zentralbank über die nationalen Notenbanken in Umlauf. Eine der wichtigsten Aufgaben ist sicher die Festlegung der Leitzinssätze. Sie befinden sich in der aktuellen wirtschaftlichen Situation seit mehreren Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Höhe der Leitzinsen wirkt sich unmittelbar auf Kredit- und Darlehensnehmer und auf Anleger aus. Als Kredit- oder Darlehensnehmer profitiert man von günstigen Leitzinsen. Ein niedriger Leitzins wird durch die Banken in der Regel in Form von günstigen Kredit- und Darlehenszinsen an den Verbraucher weitergegeben. Kann er Finanzierungen zu niedrigen Zinsen aufnehmen, dürfte der Konsum durch die Kreditaufnahme unmittelbar gesteigert werden. Letztlich hält man damit Bargeld im Wirtschaftskreislauf. Anleger dagegen können von niedrigen Leitzinsen nicht profitieren. Sie erhalten für investiertes Geld nur eine sehr überschaubare Rendite, die kaum höher ist als die Inflation. Viele Menschen investieren deshalb lieber in Sachwerte wie Immobilien oder Edelmetalle, weil Tages- oder Festgelder keine attraktiven Renditen mehr erwirtschaften.

Änderung der Leitzinsbeschlussfassung ab 2015

Erst vor wenigen Tagen hat die Europäische Zentralbank beschlossen, die monatliche Bekanntgabe der aktuellen Leitzinsen im Jahr 2015 zu strecken. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Märkte Monat für Monat durch die anstehende Leitzinsverkündung in Bewegung geraten waren und unter spekulativen Geschäften zu leiden hatten. Deshalb kündigte der EZB-Rat kürzlich an, nur noch im Abstand von rund sechs Wochen über die Höhe der Leitzinsen im Euroraum zu befinden. Die Änderung greift ab Januar 2015. Ob sich die Bewegung an den Märkten einschließlich möglicher Spekulationen zum Positiven ändert oder gar beruhigt, dürfte abzuwarten sein. Das jedenfalls dürfte die Hoffnung sein, die das Entscheidungsgremium der EZB mit der Verlängerung des Entscheidungszeitraums hegt.

Ein neues Rotationssystem ab 2015

das ändert sichDas Jahr 2015 dürfte das Jahr der Änderungen rund um die Europäische Zentralbank werden. Neben der Änderung der Beschlussfassung zum Leitzins wird auch das Rotationsprinzip neu eingeführt. Danach sollen die Stimmrechte der Präsidenten der nationalen Notenbanken im Rat nach einem festgelegten System rotieren. Das neue Prinzip geht auf Überlegungen des Rates zurück, die bereits aus dem Jahr 2002 stammen. Mit dem Rotationsprinzip möchte man gewährleisten, dass die Handlungsfähigkeit des Euroraums erhalten bleibt, auch wenn noch weitere Mitgliedstaaten zum Euroraum hinzu kommen. Die Verträge der Europäischen Union schreiben die Einführung des Rotationsprinzips vor, wenn im EZB-Rat mehr als 18 Zentralbankpräsidenten vertreten sind. Ab Januar 2015 wird das der Fall sein, zu diesem Zeitpunkt tritt Litauen dem Euroraum bei. Die Rangfolge der Stimmberechtigten wird nach der Wirtschaftskraft und nach der Größe des Finanzsektors eines Landes festgelegt. Danach werden die einzelnen Länder in Gruppen eingeteilt. Die Länder auf den Rängen eins bis fünf teilen sich vier Stimmrechte, die übrigen 14 Länder erhalten 11 Stimmrechte. Die Rotation erfolgt in einem monatlichen Turnus. Aktuell befindet sich Deutschland unter den fünf wirtschaftsstärksten Ländern und teilt sich deshalb vier Stimmrechte mit vier weiteren starken Wirtschaftsnationen. Sollte sich an der wirtschaftlichen Vormachtstellung Deutschlands innerhalb der Europäischen Union etwas ändern, könnte sich auch das Stimmrecht ändern.

Bildquelle:

© Europäische Zentralbank; © Marcel Schauer – Fotolia.com; © DOC RABE Media – Fotolia.com;

Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Depot, Festgeld, Kredit, Tagesgeld

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