Klarheit im Gebühren-Dschungel
Woraus setzt sich die Gebühr an der Börse zusammen?
Börsengebühren sind ein leidiges Thema für Anleger. Zu beachten ist, dass die zu entrichtenden Börsengebühren nicht bei jedem Trade gleich ausfallen, sondern sich am Ordervolumen und an der Art des Wertpapieres orientieren. Zusätzlich wird die Höhe der Börsengebühren durch den jeweiligen Börsenplatz beeinflusst. In der Regel fallen daher die Börsengebühren beim Xetra-Handel deutlich geringer aus als auf dem Parkett, da in diesem Fall die Maklercourtage entfällt.
Den meisten Anlegern ist es unklar, wofür sie die Börsengebühren eigentlich entrichten müssen. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, denn eine genaue Aufschlüsselung der Börsengebühren ist als äußerst undurchsichtig zu bezeichnen. Möchte man einen ersten Eindruck von den Kosten beim Wertpapierhandel eines Brokers gewinnen, stößt man meistens nur auf die vage Information, dass die Gebühren beim Aktienhandel inklusive Börsengebühren zu verstehen sind.
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Woraus setzt sich die Gebühr an der Börse zusammen?
Möchte man an der Börse mit Wertpapieren handeln, kommt man um Börsengebühren nicht herum. Die Börsengebühren setzen sich zusammen aus der Courtage, also den Tradinggebühren, dem Handelsentgelt, jedoch nur beim Parketthandel, sowie der Clearing- und Settlementgebühr.
Tradinggebühren
Tradinggebühren werden für jeden Trade fällig, der von einem Anleger an der Börse abgewickelt wird. Dieses Transaktionsentgelt ist gewissermaßen eine Gebühr für das Nutzen der Börse als Handelsplatz. Diese Gebühr wird von der jeweiligen Börse erhoben, weil der Handel schließlich nicht direkt vom Kunden, sondern über einen Broker und somit auch über die Börse als Vermittler vonstattengeht. In der Regel beläuft sich die Tradinggebühr auf einen prozentualen Wert, dessen Höhe vom Orderwert beeinflusst wird. Um diesen Kostenfaktor begrenzen zu können, wird in den meisten Fällen ein Minimal- und ein Maximalwert festgelegt.
Handelsentgelt
Hierunter ist der Nachfolger zur Maklercourtage zu verstehen. Das Handelsentgelt ist gewissermaßen eine Entlohnung für Spezialisten, die an der Börse tätig sind. Manche Banken erheben diese Gebühr pro Trade, der getätigt wird; andere wiederum verlangen eine Pauschale. Grundsätzlich ist es von Bank zu Bank verschieden, ob das Handelsentgelt bereits im Orderpreis inklusive ist oder zusätzlich zu diesem anfällt. Bei Anleihen entfällt ein solches Handelsentgelt übrigens komplett.
Sollte der Handel über die Handelssoftware Xetra und nicht an der Parkettbörse abgewickelt werden, werden wiederum andere Kosten fällig. Jedoch liegen die Xetra-Gebühren unter denen des klassischen Parketthandels, da die Abwicklung über den elektronischen Handel automatisch erfolgt.
Clearing- und Settlementgebühren
Nach dem getätigten Orderkauf werden diese speziellen Gebühren fällig. Clearinggebühren beinhalten Gebühren für die Verrechnung von Verbindlichkeiten und Forderungen aus den Wertpapiergeschäften. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Eigentumsübertrag der Wertpapiere korrekt ausgeführt wird. Wenn dann der tatsächliche Austausch stattfindet, werden zusätzlich Settlementgebühren fällig. In der Regel werden beide Gebühren von speziell dafür beauftragten Stellen erhoben, die für diese Dienstleistung wiederum eine Gebühr fordern.
Beispiele für mögliche Gebühren beim Aktienhandel
Möchten Sie Aktien kaufen oder verkaufen, entstehen Ihnen hierfür Gebühren. Traditionelle Banken erheben bei Verkäufen und Käufen von Aktien Provisionen, die ein Prozent des Kurswertes betragen. Sollten Sie also Aktien im Wert von 10.000,- Euro kaufen, kann die Bank eine Provision in Höhe von 100,- Euro berechnen. Für kleinere Aufträge unter einem Gesamtwert von 5.000,- Euro müssen Sie mit Mindestgebühren in Höhe von 20 bis 30,- Euro rechnen. Hinzu kommen noch geringe Spesen für den Broker bzw. den Börsenmakler sowie börsenplatzabhängige Entgelte.
Hinsichtlich Kauf- und Verkaufsgebühren liegen Direktbanken in der Regel günstiger. So werden für Kleinaufträge bis zu einem Wert von 5.000,- Euro lediglich zwischen fünf und zwölf Euro erhoben. Ab einem Gesamtwert von 10.000,- Euro werden 50,- Euro Gebühren fällig.
Nicht vergessen sollte man beim Wertpapierhandel, Depotgebühren hinzuzurechnen. Klassische Banken verlangen einen bestimmten Prozentsatz vom Depotwert als jährliche Gebühr. Einige Direktbanken wiederum bieten die Depotverwaltung kostenlos an. Andernfalls ist eine fixe Jahresgebühr bis zu 20,- Euro die Regel.
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