Streit um die Bearbeitungsgebühr bei Krediten

Der Gesetzgeber setzt die Rahmenbedingungen bei FinanzproduktenNach wie vor müssen viele Kreditnehmer neben den Darlehenszinsen auch eine Bearbeitungsgebühr zahlen, die von nicht wenigen Banken veranschlagt wird. Ob die Berechnung dieser Gebühr im Bereich private Konsumentenkredite allerdings rechtens ist, wird in der jüngeren Vergangenheit von immer mehr Gerichten angezweifelt.

Mittlerweile sind es unter anderem acht Oberlandesgerichte, die in ihren Urteilen festgestellt haben, dass die Berechnung einer Gebühr bei Darlehen für Privatkunden (Ratenkredite) nicht zulässig ist. Es gibt im Wesentlichen zwei Hauptargumente, warum die Banken keine Gebühren dieser Art fordern dürfen.

Update: 29.10.2014 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Bankkunden, die ein Verbraucherdarlehen seit dem Jahr 2004 abgeschlossen haben und hierfür neben den Kreditzinsen eine Bearbeitungsgebühr zahlen mussten, die Gebühr zurückverlangen können.

Update: Am 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Berechnung der Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt. Kunden die einen Kredit im Jahr 2011 oder später abgeschlossen haben, haben möglicherweise einen Anspruch auf Rückerstattung.

Diese Fakten sprechen gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührenberechnung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az 17 U 192/10), welches zu den acht Oberlandesgerichten gehört, die in Einzelfällen bisher zu der Erkenntnis kamen, dass die Berechnung der Bearbeitungsgebühren nicht rechtmäßig ist, begründete seine Entscheidung beispielsweise damit, dass die Tätigkeit der Bank, die mit der Gebühr abgegolten werden soll, nur deren eigenem Interesse und nicht dem Interesse des Kreditnehmers dienen würde. So umfasst diese Tätigkeit beispielsweise die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden, sodass es sich dabei nicht um einen Service für den Kunden handelt, sondern die Prüfung dient ausschließlich den Interessen der Bank. Ein weiteres Argument, welches ebenfalls gegen die Rechtmäßigkeit der Berechnung der Bearbeitungsgebühren spricht und bereits von mehreren Gerichten so vorgebracht wurde, beinhaltet, dass es sich bei der Festlegung der Gebühren meistens um eine AGB-Klausel handelt. Diese Klausel sei allerdings unwirksam, da sie gegen § 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstoßen würde. Dies stellte unter anderem das Amtsgericht Offenbach (Az 380 C 33/12) fest.

Viele Banken berechnen Bearbeitungsgebühren zwischen 2,00 und 3,50 Prozent der Kreditsumme. Bei einem Kredit in Höhe von 10.000 Euro wären das bei 3,50% beispielsweise 350 Euro.

Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

Immer den besten Ratenkredit findenWas die Diskussion um die Bearbeitungsgebühren angeht, sieht der aktuelle Stand so aus, dass es immer mehr Gerichte gibt, die in Einzelfällen gegen die Banken und somit gegen eine Rechtmäßigkeit dieser Gebühren urteilen. Zwar werden solche Gebühren mittlerweile von Gerichten verboten, jedoch gibt es bisher noch kein Grundsatzurteil durch den Bundesgerichtshof, welches für endgültige Klarheit sorgen würde. Ob es ein solches Urteil in der näheren Zukunft überhaupt geben wird, ist sehr fraglich. Denn zu einer Verhandlung vor dem BGH kann es nur unter der Voraussetzung kommen, dass eine Bank, die zuvor von einem anderen Gericht dazu verurteilt wurde, keine Gebühren mehr zu berechnen, gegen dieses Urteil Revision einlegt. Bisher wurde ein solches Revisionsverfahren jedoch noch nicht durchgeführt. Experten befürchten, dass sich an diesem Vorgehen der Banken auch in Zukunft nichts ändern wird, weil die Kreditinstitute natürlich nicht an einem Grundsatzurteil des BGH interessiert sind, welches die Bearbeitungsgebühren prinzipiell für unzulässig erklärt. Daher sieht die Praxis so aus, dass es derzeit nach wie vor viele Banken gibt, die auch bei Neuverträgen weiterhin Bearbeitungsgebühren berechnen. Die Verbraucherzentralen kritisieren dieses ausweichende Handeln der Kreditwirtschaft und hoffen im Sinne der Verbraucher auf ein richtungsweisendes Urteil. Die Verbraucherzentralen der Länder haben auch einzelne Banken abgemahnt und sie aufgefordert bei der Vergabe von Krediten auf ein Gebühr zu verzichten.

Was können betroffene Kunden unternehmen?

Nicht aufregen!Auch wenn es bisher noch kein Grundsatzurteil seitens des Bundesgerichtshofes gibt, so können Kunden, die gegen gezahlte oder noch zu zahlende Bearbeitungsgebühren angehen möchten, die mit einem laufenden Kredit erhoben wurden, dennoch etwas unternehmen. Dazu müssen Betroffene die Rückzahlung der gezahlten Gebühren für den Kredit allerdings ausdrücklich fordern, denn von sich aus werden die Banken mit großer Wahrscheinlichkeit keine Erstattung vornehmen. Wer sein Geld zurück haben möchte muss selbst tätig werden. Zu diesem Zweck gibt es mittlerweile einige Musterbriefe, die zur Rückforderung der Gebühren verwendet werden können. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, so ist der Gang zum Gericht notwendig. Da praktisch alle Urteile in der jüngeren Vergangenheit zugunsten der klagenden Verbraucher gefällt wurden, sind die Chancen bei einer Verhandlung recht zu bekommen sehr gut. Es ist zu erwarten, dass die Bank seitens des Gerichtes verurteilt wird, die vereinnahmten Bearbeitungsgebühren zu erstatten. In den jeweiligen Einzelfällen sind die Klagen also durchaus sehr erfolgversprechend. Besonders risikolos sind in dem Zusammenhang Sammelklagen, die vor allen Dingen für solche Kunden interessant sind, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Kredit

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