Dürfen Banken für den Kontoauszug Geld verlangen?
Seit einiger Zeit sind die Gebühren relativ umstritten, die manche Banken dafür berechnen, dass sie Inhabern eines Girokontos Kontoauszüge zur Verfügung stellen. Grundsätzlich stellen sich immer mehr Bankkunden die Frage, ob die Kreditinstitute für die Bereitstellung des Kontoauszuges überhaupt Geld verlangen dürfen.
In einem Punkt ist die Gesetzeslage diesbezüglich relativ eindeutig, nämlich hinsichtlich der Tatsache, dass Banken ihren Kunden grundsätzlich die Möglichkeit geben müssen, zumindest auf einem Weg kostenlos einen Kontoauszug zu erhalten. Auch zahlreiche Gerichte haben bereits festgestellt, dass Bankkunden prinzipiell das Recht haben, sich sowohl über ihren aktuellen Kontostand als auch über erfolgte Buchungen zu informieren, ohne dass dafür Gebühren berechnet werden dürfen.
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Aktuelle Situation bezüglich der Kosten für Kontoauszüge
Grundsätzlich besteht dieses Recht auf kostenlose Kontoauszüge bereits seit vielen Jahren, sodass sich in dieser Hinsicht aktuell nichts geändert hat. Da die Kunden allerdings immer preissensibler werden, ist der kostenpflichtige Versand von Kontoauszügen seit geraumer Zeit in der Diskussion, was sicherlich auch daran liegt, dass es unterschiedliche Wege gibt, auf denen die Bankkunden zu ihren Kontoauszügen gelangen können. Relativ einig sind sich die Gerichte in der Hinsicht, dass die Kunden ihre Auszüge definitiv kostenlos am Bankschalter abholen können müssen. Ist diese persönliche Abholung nicht möglich, so muss die Bank zumindest einen Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stellen, an dem der Kunde sich die Auszüge ebenfalls kostenlos ausdrucken kann. Besteht für den Kunden jedoch die Möglichkeit, die Auszüge kostenlos am Bankschalter abzuholen, so ist es den Kreditinstituten nicht grundsätzlich verboten, dann für die Entnahme der Auszüge am Kontoauszugsdrucker ein Entgelt zu verlangen. Darüber hinaus dürfen die Kreditinstitute auch unter der Voraussetzung Geld für den Kontoauszug verlangen, dass der Kunde explizit wünscht, dass die Auszüge per Post versendet werden, da es sich dann um einen Sonderservice handelt.
Versand der Kontoauszüge muss teilweise ebenfalls kostenlos sein
Besonders beim Versand der Kontoauszüge muss also differenziert werden, aus welchem Grund bzw. zu welchem Anlass der Versand erfolgt, wenn es darum geht, ob die Bank dem Kunden dafür ein Entgelt berechnen darf. Kommt die Bank beispielsweise ihrer Pflicht nach, dem Kunden anhand der Kontoauszüge den vierteljährlichen Rechnungsabschluss bereitzustellen, so darf sie in diesem Fall kein Geld verlangen. Für die individuelle Erstellung eines Kontoauszuges, die auf Wunsch des Kunden erfolgt, dürfen zwar Gebühren berechnet werden, jedoch dürfen diese eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. So stellte beispielsweise der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az.: XI ZR 66/13) fest, dass von einer Bank berechnete Gebühren in Höhe von 15 Euro für einen nachträglich erstellten Kontoauszug deutlich zu hoch sind.
Gängige Praxis und kostenlose Kontoauszüge
Die gängige Praxis stellt sich bei den meisten Banken derzeit so dar, dass sowohl die persönliche Abholung der Kontoauszüge als auch der Abruf am Kontoauszugsdrucker meistens kostenlos sind. Dies gilt ebenfalls für Kontoauszüge, die sich der Kunde in vielen Fällen mittlerweile online betrachten und ausdrucken kann, was im Zuge des Online-Bankings möglich ist. Werden Kontoauszüge allerdings per Post versendet, so gibt es nach wie vor zahlreiche Banken, die dafür Gebühren in Rechnung stellen, unabhängig vom Grund des Versandes. Dies gilt mitunter ebenfalls für die bereits angesprochene Zusendung des regelmäßigen Rechnungsabschlusses.
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