Der Kreditantrag – Diese Begriffe sollten Kunden kennen und verstehen
Zahlreiche Verbraucher nehmen einen Kredit auf, um zum Beispiel ein neues Auto zu kaufen, die Renovierung der Wohnung zu bezahlen, einen Umzug zu finanzieren oder einen schönen Urlaub zu erleben. Für den Kunden ist es wichtig, einige Begriffe zum Thema Kredit zu kennen und zu wissen, was hinter diesen Fachbegriffen steckt.
Die Banken und Sparkassen in Deutschland vergeben Kredite sowohl an ihre Kunden als auch an Kreditnehmer, die bisher ihre Bankgeschäfte über ein anderes Kreditinstitut abgewickelt haben. Auch im Internet finden sich zahlreiche Angebote für Ratenkredite, die zum Teil von ausländischen Kreditgebern angeboten werden. Vor einem Beratungsgespräch mit einem Bankberater oder vor der Kreditaufnahme im Internet sollte sich ein Kreditnehmer gut vorbereiten. Daher nachfolgend die Erläuterung der wichtigsten Fachbegriffe zu Ratenkrediten: Sollzins, Effektivzins (Effektiver Jahreszins), Bearbeitungsgebühr und Bonität.
Der Sollzins
Um die Verbraucher zu schützen, besteht in Deutschland seit dem Jahr 1985 im Rahmen der Verbraucherschutzverordnung die Preisangabenverordnung (PangV). In Paragraf sechs der Preisangabenverordnung ist geregelt, dass die Kreditgeber, die mit dem Zinssatz oder mit den Kosten für einen Ratenkredit Werbung betreiben, immer den Sollzinssatz, den Nettobetrag des Darlehens sowie den effektiven Jahreszins angeben müssen. Die Angabe des Sollzinses muss klar und verständlich sein. Durch den Sollzinssatz informiert das Kreditinstitut seine Kunden, welche Zinsen es für die Vergabe eines Ratenkredites berechnet. Es handelt sich um die reine Zinszahlung ohne Bearbeitungsgebühren oder sonstige Nebenkosten für den Kredit. Der Kreditnehmer muss informiert werden, ob es sich um einen festen Zinssatz handelt oder ob der Sollzins sich während der Laufzeit des Darlehens verändern kann. Die Angabe des Zinssatzes erfolgt in der Regel pro Jahr, abgekürzt p.a. Der Sollzins eignet sich für den Bankkunden nicht als Vergleichsgröße, um mehrere Kreditangebote miteinander zu vergleichen, da er keine Bearbeitungsgebühren und keine sonstigen Kreditkosten beinhaltet. Für einen Kreditvergleich muss immer der Effektivzins (Effektiver Jahreszins) herangezogen werden.
Der Effektivzins – Effektiver Jahreszins
Der Effektivzinssatz setzt sich aus dem Sollzinssatz und den Bearbeitungsgebühren des Kreditinstitutes zusammen. Auch ein Aufschlag auf die Darlehenssumme, Agio genannt, muss in den Effektivzins eingerechnet werden. Eine vierteljährliche oder eine halbjährliche Zinsberechnung führt zu weiteren Kosten für den Kreditnehmer, die ebenfalls durch den effektiven Jahreszins angezeigt werden. So erhält der Bankkunde einen Zinssatz, der die Kreditkosten pro Jahr angibt. Der Effektivzins eignet sich somit als Vergleichsgröße für andere Ratenkredite mit derselben Laufzeit.
Die Bearbeitungsgebühr
Nach geltender Rechtssprechung dürfen Banken und Sparkassen keine Bearbeitungsgebühren für Tätigkeiten verlangen, die sie bei der Kreditvergabe im eigenen Interesse ausführen. Daher sind Bearbeitungsgebühren für eine Überprüfung der Bonität des Kreditnehmers oder für das Beratungsgespräch nicht erlaubt. Bei Abschluss des Vertrages sollte der Kreditnehmer darauf achten, dass ihm diese Gebühren auch nicht unter Hinweis auf individuelle Kosten berechnet werden. Für bestehende Kreditverträge können die Kreditnehmer versuchen, zu viel berechnete Gebühren von den Banken und Sparkassen zurückzuerhalten. Neben den Bearbeitungsgebühren können für ein Darlehen weitere Kosten anfallen. Dazu gehören Bereitstellungsprovisionen oder die Wertprüfung von Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel Immobilien. Auch für eine Restschuldversicherung, die bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder bei Tod des Kreditnehmers die Restschuld übernimmt, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese Kreditnebenkosten sind nicht im effektiven Jahreszinssatz enthalten.
Die Bonität des Kreditnehmers
Unter der Bonität verstehen die Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Anhand der Bonität versucht der Kreditgeber abzuschätzen, ob er das verliehene Geld zuzüglich Zinsen innerhalb der vereinbarten Laufzeit zurückerhalten wird. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherheit (Schufa) sammelt die Daten der meisten deutschen Verbraucher. Dazu gehören auch aufgenommene Kredite, Handyverträge oder die Anzahl der Kreditkarten, die ein Verbraucher besitzt. Anhand dieser Daten ermittelt die Schufa einen sogenannten Score-Wert, der zwischen eins und einhundert liegt. Je höher der Score-Wert ausfällt, umso höher wird auch die Bonität des Kreditnehmers eingestuft. Zahlreiche Kreditinstitute machen die Höhe der Sollzinsen von der Bonität des Darlehensnehmers abhängig.
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