Die AGBs der Banken – Darauf ist zu achten!

Der Kunde sollte auf die AGB achtenDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken – kurz ABG genannt – sollten immer gründlich gelesen werden, bevor man sich zu einem Vertragsabschluss entscheidet. Schließlich geben sie Aufschluss über die Rechte und Pflichten des Kunden und der Bank, die je nach Bankprodukt unterschiedlich sein können. Im schlimmsten Fall resultieren für den Kunden aus der Nichtbeachtung der ABGs empfindliche Strafzahlungen durch verdeckte Kosten.

Um das zu vermeiden, ist eine sorgfältige Lektüre vor dem Vertragsabschluss dringend zu empfehlen, und im Zweifel hilft auch eine nette Anfrage bei der Bank.

Die AGBs als Vertragsgrundlage

Jede Bank gestaltet ihre vertraglichen Beziehungen zu ihren Kunden individuell. Seit Oktober 2009 greift ein umfangreiches Dokumentations- und Informationsrecht des Kunden, das sich aus dem Paragraphen 675d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt. Dort wird gefordert, dass die Geschäftsbedingungen für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen genau zu dokumentieren sind, damit der Kunde von Anfang an Klarheit über seine Rechte und Pflichten und über mögliche Kosten hat.

Juristisch betrachtet sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Grundlage für die Geschäftsverbindung zwischen der Bank und ihrem Kunden. In Deutschland gelten grundsätzlich Mustervorschläge für die AGBs, die je nach Bankengruppe leicht variieren. Die AGBs der Sparkassen weichen also von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Genossenschaftsbanken und der privaten Banken ab. Und schließlich hat jede Bank das Recht, von den Mustervorschlägen ihrer Bankengruppe individuell abzuweichen, sofern dies nicht zum Nachteil des Kunden geschieht.

Geht Ihnen ein Licht auf?Für den Kunden bedeutet dies, dass er die Allgemeinen Vertragsbedingungen vor einem Vertragsabschluss lesen muss, um Klarheit über Rechte, Pflichten und Kosten zu erhalten. Die AGBs seiner Hausbank sind für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos bei einer anderen Bank nicht wegweisend, vielmehr können darin gänzlich andere Informationen enthalten sein.

Diese Inhalte sind Pflicht

Auch der Gesetzgeber meldet sich bei diesem Thema Im Wesentlichen werden in den AGBs Ausführungen zum Bankgeheimnis und zu Bankauskünften sowie zu Kontovollmachten gemacht. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bestandteile aller AGBs. Bietet die Bank Kontokorrentkonten an, sind Regelungen zum Rechnungsabschluss sowie zur Durchführung der Gutschriften und zur Einlösung von Bankeinzügen enthalten. Die Entgelte und Kosten gehören zu den AGBs, können aber als separates Preisverzeichnis geführt werden. Die Pflichten für Bank und Kunde sowie die Regelungen zur gegenseitigen Haftung und zum Haftungsausschluss sind ebenso Bestandteil der Vertragsbedingungen wie die Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden. Und schließlich ist das Pfandrecht der Bank für das Konto geregelt. Abschließend gehen die Vorschriften zur Beendigung des Geschäftsverhältnisses sowie die Kündigungsmöglichkeiten für beide Vertragspartner ein. Ein Hinweis auf die geltende Einlagensicherung der Bank verschafft Klarheit, wie und in welcher Höhe die Bank für Einzahlungen des Kunden auf Sparbücher und Tages- und Festgelder haftet.

Ergänzt werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen um spezifische Inhalte, die sich an dem gewählten Bankprodukt ausrichten. So enthalten Kreditverträge Bestimmungen zu Kreditsicherheiten, ein Girovertrag mag um Regelungen zum Dispositionskredit ergänzt werden, und ein Depotvertrag enthält Regelungen zur Ausführung von Depotverkäufen oder Wertpapierzukäufen.

Einige dieser Bestandteile der Allgemeinen Vertragsbedingungen haben für den Kunden unter Umständen gravierende Auswirkungen, wenn er sie nicht einhält oder mangels Kenntnis nicht beachtet. Auf manche Details sollte man also besonders achten.

Die Tücke liegt im Detail

Ein genauer Blick auf die Daten und FaktenEin winziges Detail, auf das überraschte Bankkunden regelmäßig stoßen, sind die verdeckten Kosten. Sie tauchen gerne im Zusammenhang mit vordergründig kostenfreien Girokonten auf. Diese werden mit kostenloser Online-Kontoführung beworben, doch häufig fordern sie einen Mindestumsatz pro Monat. Wird dieser nicht gehalten, fallen Kontoführungsgebühren an, selbst wenn der Kunde jede Überweisung online durchführt und konsequent den Geldautomaten benutzt und den Service der Filiale nie in Anspruch nimmt.

Auch Kreditkarten können zu unerwarteten Kosten führen. Manche Karten sind im ersten Jahr kostenfrei, um danach kostenpflichtig zu werden. Andere sind im zweiten Jahr an Umsatzvorgaben gekoppelt. Auf solche Details muss jeder Bankkunde achten, will er nicht mit überraschenden Ausgaben konfrontiert werden.

Wir schauen in unseren Produkt-Checks sehr genau auf die Kosten der Bankprodukte und weisen auf deren Stärken und Schwächen hin. So muss der Kunde nicht mit Überraschungen rechnen, wenn er die Produkte vergleicht, und muss auch nicht alle AGBs der Banken checken. Bevor ein Vertrag mit der Bank angegangen wird, ist ein Blick in die AGBs allerdings trotzdem Pflicht.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Depot, Girokonto, Kredit, Kreditkarte, Tagesgeld

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