Tagesgeld für Kinder

8Tagesgeld auch für Kinder!Früher war das Sparbuch fast immer das erste Konto, welches Kinder bei einer Bank nutzen konnten. Inzwischen hat sich das Bild etwas gewandelt, denn immer häufiger ist es entweder ein Girokonto, welches als Taschengeldkonto genutzt wird, oder auch ein Tagesgeldkonto, welches die jungen Sparer als erstes Bankkonto in Anspruch nehmen. Auf der einen Seite können die Kinder mit einem solchen Tagesgeldkonto schon früh das Sparen üben, aber auf der anderen Seite hilft der Nachwuchs den Eltern indirekt häufiger auch beim Steuern sparen.

Tagesgeld-Vergleichsrechner



Denn alle Guthaben auf einem Konto, die auf den Namen des Kindes lauten, fallen unter dessen Sparer-Pauschbetrag, sodass der Freibetrag der Eltern nicht belastet wird. Es gibt beim Thema Tagesgeld für Minderjährige allerdings einige Punkte, die Eltern zu beachten haben.

Auch Kinder haben einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro

Prinzipiell müssen in Deutschland auf alle anfallenden Zinserträge Steuern gezahlt werden, wobei die sogenannte Abgeltungssteuer in diesem Bereich zuständig ist. Allerdings steht jedem Bürger zunächst ein Freibetrag von 801 Euro zu. Verheiratete können zusammen sogar über einen Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro verfügen. Fallen innerhalb dieser Grenzen Kapitalerträge an, so müssen diese nicht versteuert werden. Dieser Freibetrag gilt für jede natürliche Person in Deutschland, also auch für Kinder. Insbesondere dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist oder fast komplett in Anspruch genommen wurde, kommen nicht wenige Eltern auf die Idee, eigenes Vermögen auf ihre Kinder zu übertragen. Dies kann in der Praxis beispielsweise so aussehen, dass ein Tagesgeldkonto auf den Namen des Kindes eröffnet wird und mit Guthaben „bestückt“ wird, welches eigentlich zum Vermögen der Eltern gerechnet werden muss. Da Kindern neben dem Sparer-Pauschbetrag natürlich auch noch der generelle Steuerfreibetrag zusteht, der aktuell bei etwas über 8.000 Euro liegt, ergibt sich für die Eltern durchaus ein nicht geringes Einsparpotenzial bei den Steuern. Im Grunde können Eltern auf diese Weise für Kapitalerträge in Höhe von mehr als 8.000 Euro Steuern sparen, wenn sie ihr Vermögen auf die Kinder übertragen. So zumindest die Theorie.

Kinder als Steuersparmodell in der Praxis nicht immer geeignet

Sparer sollten auch an die Steuern denkenAuch die Finanzbehörden haben mittlerweile natürlich erkannt, dass nicht wenige Eltern alle Möglichkeiten ausschöpfen, um durch die Vermögensübertragung auf ihre Kinder Steuern zu sparen. Daher gibt es seit einiger Zeit auch strengere Vorgaben, was diese Steuersparmöglichkeiten angeht. Eine wichtige Vorgabe besteht inzwischen darin, dass das Guthaben der Kinder diesen nicht nur zum Schein gehören soll, sondern es muss sich beispielsweise beim Guthaben auf dem Tagesgeldkonto tatsächlich um das Vermögen der Kinder und nicht das der Eltern handeln. Es ist demnach nicht zulässig, dass die Eltern ihrem Kind das Geld nur vorübergehend in Form von Tagesgeld übertragen und so bei der Abgeltungssteuer sparen, um die Schenkung dann später irgendwann wieder rückgängig zu machen. Stattdessen muss die Übertragung des Kapitals endgültig sein. Wird hingegen beispielsweise das Tagesgeld auf den Namen des Kindes eröffnet, wobei das eingezahlte Guthaben dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück an die Eltern geht, so wird das zuständige Finanzamt weiterhin davon ausgehen, dass das Vermögen immer schon den Eltern zuzurechnen war, sodass die daraus resultierende Kapitalerträge auch den gesetzlichen Vertretern zugeordnet werden.

Schenkung muss rechtlich wirksam sein

Immer die Vorschriften beachtenDamit das Steuersparmodell Kind auch in der Praxis funktionieren kann, ist es eine zwingende Voraussetzung, dass die erfolgte Schenkung rechtlich wirksam sein muss. In dem Zusammenhang ist es nicht ausreichend, wenn das Tagesgeld lediglich auf den Kindesnamen lautet. Darüber hinaus muss das Kind gleichzeitig auch Gläubiger der Einlage sein, sodass die Eltern nicht festlegen dürfen, dass ausschließlich sie über das Geld verfügen können. Stattdessen haben die Eltern die Pflicht, das auf dem Tagesgeldkonto des Kindes befindliche Guthaben wie fremdes Vermögen zu behandeln. Dazu gehört übrigens auch, dass die anfallenden Zinsen auf dem Tagesgeldkonto nicht für normale Unterhaltsausgaben verwendet werden dürfen.

Beantragung des Kontos nur mit Hilfe der Erziehungsberechtigten

Bei der Beantragung ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Hier unterscheidet sich das Prozedere der Banken. Teilweise reicht eine Unterschrift auf dem Antrag oder es gibt ein spezielles Formular der Bank. Auch beim Post-Ident Verfahren kann es sein, dass eine Geburtsurkunde des Kindes zusätzlich zum Personalausweis des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden muss.

Fazit

Die hier genannten Punkte gelten natürlich auch für die Geldanlage mit Festgeld. Bei Minderjährigen ist Tagesgeld oder Festgeld einem Sparbuch oder einem Girokonto in jedem Fall vorzuziehen. Das Geld auf dem Konto wird durch regelmäßige Einzahlungen von Oma, Opa und Verwandten zwar stetig mehr, allerdings wird das Geld ohne ordentliche Zinsen auch vom Kaufkraftverlust angegriffen. Ein Verlust, den man sich leicht sparen kann, wenn auch Minderjährige die Vorteile von Tagesgeld und Festgeld nutzen. Der gemeinsame Vergleich der Konditionen von Tagesgeld und Festgeld ist eine gute Übung für den Zögling. Wahrscheinlich wird der Minderjährige so schnell zum Tagesgeld-Hopper und der verantwortliche Umgang mit Geld kann so von der Liste der Erziehungsziele gestrichen werden!


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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Tagesgeld

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