Tilgungsaussetzung & Tilgungsstreckung

Kein Geld mehr?Mit den Begriffen Tilgungsaussetzung und Tilgungsstreckung werden bestimmte Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Kredites bezeichnet. Wenn der Kreditnehmer aktuell nicht in der Lage ist, die monatliche Rate für einen laufenden Kredit aufzubringen, hat er mit diesen Maßnahmen die Möglichkeit einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Insgesamt wird der Kredit dadurch zwar teurer, aber außer einem weiteren Kredit aufzunehmen, gibt es kaum Alternativen.

Tilgungsaussetzung

Tilgungsaussetzung bedeutet das Aussetzen der Tilgungsleistung für ein Darlehen, wobei der Darlehensnehmer während der Zeit der Tilgungsaussetzung nur die fälligen Zinsen entrichtet. Die Möglichkeit einer Aussetzung der Kredittilgung durch Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber besteht für einzelne Raten oder für einen längeren Zeitraum.

Formen der Tilgungsaussetzung

Eine Tilgungsaussetzung kann bei Abschluss des Kreditvertrages oder während der Kreditlaufzeit vereinbart werden.

Bei Abschluss des Kreditvertrages vereinbarte Tilgungsaussetzung
Die kreditvertragliche Vereinbarung einer Tilgungsaussetzung kann in Form eines „endfälligen Darlehens“ oder durch Festlegung einer tilgungsfreien Zeit zu Beginn der Kreditlaufzeit erfolgen. Tilgungsfreie Zeiten erhöhen die finanziellen Spielräume zu Beginn der Kreditlaufzeit.

• Das „endfällige Darlehen“
Der Rohbau Ein „endfälliges Darlehen“ (auch „Festdarlehen“) weist während der gesamten Kreditlaufzeit eine gleichbleibende Höhe auf und wird zum Ende der Kreditlaufzeit in einem Betrag zurückgeführt. Die Vereinbarung eines endfälligen Darlehens lohnt sich meistens nur dann, wenn eine fremdgenutzte Immobilie finanziert wird, die der Erzielung von Einkünften dient, wie dies insbesondere bei der Vermietung von Häusern oder Wohnungen der Fall ist. Bei fremdgenutzten Immobilien können Kreditzinsen, Wertermittlungs- und Bearbeitungsgebühren sowie Grundbuch- und Notarkosten als Werbungskosten auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angerechnet werden. Private Darlehensnehmer dürfen bei fremdgenutzten Immobilien zudem ein eventuelles Disagio (Auszahlungsabschlag) steuerlich geltend machen. Bei betrieblich aufgenommenen Darlehen sind dagegen Rechnungsabgrenzungspositionen zu bilden, die entsprechend der Darlehenslaufzeit jährlich zu reduzieren sind. Der zuweilen im Zusammenhang mit einem Disagio verwendete Begriff „Damnum“ stellt den Obergriff von Agio (Auszahlungsaufschlag) und Disagio dar.

• Die Rückführungsmöglichkeiten eines endfälligen Darlehens
Ein endfälliges Darlehen kann durch die bei Fälligkeit einer Kapitallebensversicherung freiwerdende Auszahlungssumme getilgt werden.
Auch Bausparverträge lassen sich zur Rückführung eines Darlehens nutzen. Zunächst erfolgen hierbei Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Sobald dieser zuteilungsreif ist, wird das angesammelte Kapital zur Teilrückführung des Darlehens genutzt und der verbleibende Darlehensanteil in ein zinsgünstiges Bauspardarlehen umgeschuldet. Allerdings weisen Bauspardarlehen bei kürzerer Darlehenslaufzeit regelmäßig eine höhere Tilgungsleistung als gewöhnliche Bankdarlehen auf und führen somit meist zu einer höheren Kreditrate.
Ferner kann auch ein in Wertpapiersparverträgen gebildete Vermögen zur Tilgung endfälliger Darlehen verwendet werden.
Sollte das Vermögen, das sich in dem gewählten Tilgungsersatzinstrument bildet, nicht zu einer Darlehensrückführung in geplanter Höhe ausreichen, ist eine Nachfinanzierung erforderlich. Auf risikoreiche Anlageformen als Tilgungsersatzinstrument sollte daher eher verzichtet werden.

• Endfälliges Darlehen bei bereits vorhandenem Tilgungsersatz
immer aktuelle InformationenEin endfälliges Darlehen kann sich auch bei der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie lohnen, wenn der Kreditnehmer bereits über eine Kapitallebensversicherung mit einem hohen Rückkaufswert oder über einen angesparten, aber noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag verfügt. Sinnvoll ist eine solche Vorgehensweise insbesondere bei in nicht allzu weit in der Zukunft liegender Fälligkeit der Lebensversicherung bzw. Zuteilungsreife des Bausparvertrages, da dann die tilgungsfreie Zeit des Darlehens und damit auch die durch Vollinanspruchnahme des Kredites entstehenden zusätzlichen Zinskosten begrenzt sind.
Eine Entnahme des Guthabens, um die benötigte Kreditsumme zu reduzieren, würde bei Lebensversicherungen zu Mehrkosten sowie zu einer deutlichen Renditeeinbuße führen, da die oft zum Fälligkeitszeitpunkt der Lebensversicherung an den Versicherungsnehmer gezahlten Schlussüberschussanteile verloren gingen.

• „Ballonkredit“
Eine Zwischenform zwischen Tilgungsdarlehen und endfälligem Kredit stelle der „Ballonkredit“ dar, bei dem es sich um einen Konsumentenkredit mit reduzierten Raten während der Kreditlaufzeit und einer deutlich erhöhten Schlussrate handelt.

Während der Kreditlaufzeit vereinbarte Tilgungsaussetzungen
Eine Tilgungsaussetzung im Nachgang zu einer Kreditvereinbarung bewirkt immer eine Laufzeitverlängerung. Eine solche Tilgungsaussetzung kommt beispielsweise bei finanziellen Engpässen in Frage und muss ebenso wie eine Reduzierung der Ratenhöhe mit der kreditvergebenden Bank ausgehandelt werden.

Tilgungsstreckung

Bei hoher Schuldenlast sollte ein Profi helfenDer Begriff „Tilgungsstreckung“ beschreibt eine Verlängerung der Kreditlaufzeit durch Herabsetzung der monatlichen Raten oder durch Tilgungsaussetzung.
Eine Tilgungsstreckung kann erreicht werden durch
• Einräumung oder Ausweitung tilgungsfreier Zeiten,
• Verringerung der monatlichen Tilgung (und dadurch der monatlichen Kreditrate), so dass die Tilgung und damit die Kreditlaufzeit gestreckt wird oder
• durch Einräumung eines zusätzlichen Kredites in Höhe des Disagios, womit eine höhere Gesamtauszahlung an den Darlehensnehmer erreicht wird.

Die Auswirkungen von Tilgungsaussetzung und Tilgungsstreckung

Tilgungsaussetzung und Tilgungsstreckung führen zu einer während der Kreditlaufzeit insgesamt erhöhten Darlehensinanspruchnahme, bewirken damit höhere Zinskosten und verteuern damit den Kredit.

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Hier schreibt Mischa Berg

Mischa Berg ist Herausgeber von Bankenvergleich.de und veröffentlicht seit 2007 News und Kommentare zur Geldanlage in Tagesgeld und Festgeld. Mischa Berg ist auch auf Google+ und Facebook aktiv.
Kategorie: Kredit

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